ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REISEBEDINGUNGEN

(Stand 01. Februar 2021)

Bitte lies die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Die AGB der FOTO DREAMS sind integrierender Bestandteil Ihrer Buchung bei FOTO DREAMS.

1. VERTRAG

1.1 ANWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und FOTO DREAMS für die von FOTO DREAMS veranstaltete Fotoworkshops und Fototours oder andere von FOTO DREAMS im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

Bitte beachte die besonderen Zahlungs- und Annullie- rungsbedingungen für Fotoworkshops und Fototours (Ziffern 2.7 und 3.4).

1.2 VERMITTELTE LEISTUNGEN

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die Vertrags- und Transport- bedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter. Werden Dir durch deine Bu- chungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reise- bedingungen. In all diesen Fällen ist FOTO DREAMS nicht Vertragspartei und Du kannst sich nicht auf die vor- liegenden Bedingungen berufen.

1.3 VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen Dir und FOTO DREAMS kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Deiner schriftlichen, telefonischen, über www.fotodreams.ch, per E-Mail oder persönlichen Anmeldung resp. Buchung bei FOTO DREAMS oder Deiner Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Dich und FOTO DREAMS wirksam. Meldest Du weitere Personen an, so stehst Du für deren Verpflichtungen wie für Deine eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.

1.4 VERTRAGSINHALT UND SONDERWÜNSCHE

Die Leistungspflichten von FOTO DREAMS ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht Vertragsbestandteil. FOTO DREAMS wird die Reise, den Workshop usw. mit einem  Fotografen aus dem Fotografen-Pool von FOTO DREAMS durchführen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Fotograf, Reiseleiter die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt.

 Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter Vorbehalt von äusseren Umständen wie Wetterbedingungen usw. Der Fotograf/Reiseleiter wird entsprechend der Umstände das Programm umstellen, damit die Teilneh- mer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren usw. haben.

 Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von FOTO DREAMS oder von deiner Buchungsstelle vorbehaltlos bestätigt worden sind.

1.5 AUSSCHREIBUNGEN, INTERNETSEITE USW.

Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Buchung publizierten Angaben.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 PREISE

Die Preise für die Fotoworkshop und Fototours usw. er- siehst Du aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Preise für Fotoworkshop und Fototours usw. im In- und Ausland verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschrei- bung erwähnt ist, in Schweizer Franken bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise wer- den separat aufgelistet. Preisänderungen siehe Ziffer 4.

2.2 ANZAHLUNG

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des Arrangements zu leisten, sofern nicht anders in der Offerte oder in den Ausschreibungs- unterlagen erwähnt ist. Bei Frühbuchungs- oder ande- ren Rabatten gelten spezielle Bedingungen gemäss den Ausschreibungs-unterlagen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann FOTO DREAMS, nach erfolglosem Verstreichen einer 10-tägigen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 3.3 f gel- tend machen.

2.3 RESTZAHLUNG

Die Zahlung für das restliche Arrangement hat bis spä- testens 60 Tage vor Abreise zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann FOTO DREAMS, nach erfolglosem Verstreichen einer 10-tägigen Nachfrist, die Leis- tung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 3.3 f geltend machen.

2.4 KURZFRISTIGE BUCHUNG

Buchst Du deine Reise weniger als 61 Tage vor Abrei- se, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.5 BUCHUNGSGEBÜHREN

Buchen Sie weniger als 60 Tage vor Beginn können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und allfällige Gebühren können Dir in Rechnung gestellt werden. Wir machen Dich darauf aufmerksam, dass deine Bu- chungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erheben kann.

2.6 REISEUNTERLAGEN

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Dir die Rei- seunterlagen nach Eingang Deiner Zahlung des gesam- ten Rechnungsbetrages ca. 7-14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

2.7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Bei einigen Reisen, Fotoworkshops und Fototouren be- stehen Teilnahmebedingungen. Diese sind bei der jeweiligen Reiseausschreibung zu finden. Indem Sie sich für die betreffende Reise, Fotoworkshop oder Fototour an- melden, bestätigst Du, dass die Teilnahmebedingungen erfüllen. Je nach Reisetyp, Fotoworkshop oder Fototour hast Du bestimmte Mitwirkungspflichten. Insbesondere hast Du dich an die Weisungen der Reiseleitung und des Fotografen zu halten. Hinweise auf ein korrektes Verhal- ten können auch in den Reiseunterlagen enthalten sein. Bei Gruppenreisen wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie sich in die Gruppe einfügen.

3. DU ÄNDERST DEINE ANMELDUNG, DEIN REISEPROGRAMM ODER ANNULLIERST DIE TOUR/DEN WORKSHOP

3.1 ALLGEMEINES

Wenn Du eine Reise, Fotoworkshop oder eine Foto- tour absagst resp. annullierst oder eine Änderung/Um- buchung der Buchung wünschst, musst Du dies FOTO DREAMS oder deiner Buchungsstelle schriftlich mit- teilen. Die bereits erhaltenen Dokumente sind FOTO DREAMS oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurück zu geben. Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden diese zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

3.2 BEARBEITUNGSGEBÜHREN

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 3.3) erheben wir für Annullierung, Änderung oder Umbuchung Deiner Reise eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auf- trag. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen unter Ziff. 3.3. Diese Bearbeitungsgebüh- ren sind möglicherweise nicht durch eine allenfalls be- stehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

3.3 ANNULLIERUNGSKOSTEN FOTOREISEN UND FOTOWORKSHOPS MIT ÜBERNACHTUNGEN

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 120 Tage vor dem Abreisedatum, gelten die folgenden Annullierungskosten:

Angaben in Prozent des Arrangementpreises
120 – 91 Tage vor Abreise: 30%
90 – 61 Tage vor Abreise: 50%
60 – 31 Tage vor Abreise: 80%
30 – 0 Tage vor Abreise: 100%

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatum ist das Eintreffen Deiner schriftlichen Erklärung bei FOTO DREAMS oder deiner Buchungsstelle; bei Sams- tagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

Ausnahmen:
Bei Spezialreisen oder Arrangements mit Spezialtarifen, z.B. bei Reisen über Weihnachten / Neujahr, auf Linien- flügen, usw. können andere Annullierungs-bedingungen bestehen, diese finden Sie in den entsprechenden Ausschrei-bungsunterlagen (z.B. Internet, Offerte, usw.).

4. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

4.1 ÄNDERUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS

FOTO DREAMS behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschrie- be und Preise vor Deiner Buchung zu ändern. In diesen Fällen orientiert Dich FOTO DREAMS vor Vertragsabschluss.

4.2 PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

  1. Tarifänderungen von Transportunternehmen (ein- schliesslich der Treibstoffzuschläge)
  2. neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
  3. Wechselkursänderungen
  4. staatlich verfügte Preiserhöhungen (MwSt.)

Erhöhen sich die Kosten dieser Leistungen, können die se an Dich weiter verrechnet werden. FOTO DREAMS orientiert bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Arrangementspreises beträgt, stehen Dir die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.

4.3 PROGRAMM- UND/ODER TRANSPORTÄNDERUNGEN VOR REISEBEGINN

FOTO DREAMS behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Fluggesell- schaften usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. FOTO DRE- AMS bemüht sich, Dir gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. FOTO DREAMS orientiert Dich rasch mög- lichst über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

FOTO DREAMS behält sich das Recht vor, einen na- mentlich genannten Fotografen oder Reiseleiter durch einen anderen Fotografen oder Reiseleiter aus dem FOTO DREAMS-Pool zu ersetzen. Ein solcher Wechsel stellt keine wesentliche Vertragsänderung im Sinne von Ziffer 4.4 dar.

4.4 DEINE RECHTE BEI PREISERHÖHUNGEN ODER PROGRAMMÄNDERUNGEN

Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer wesentli- chen Vertragsänderung oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Arrangementspreises, hast Du das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unse- rer Mitteilung vom Vertrag zurück zu treten. Du erhältst den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurück erstat- tet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde sich innerhalb dieser Frist nicht schrift- lich meldet, so stimmt er der Programm- und/oder Preis- änderung zu.

5. REISEABSAGE DURCH...

5.1 GRÜNDE, DIE BEI DIR LIEGEN

FOTO DREAMS ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn dieser durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden dem Gast zurückbezahlt, sofern die Kosten von FOTO DREAMS nicht belastet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbe- halten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.2ff und weitere allfällige Schadenersatzforderungen.

5.2 MINDESTTEILNEHMERZAHL

Für alle von FOTO DREAMS angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Du bei der jeweiligen Ausschreibung findst. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann FOTO DREAMS die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.

5.3 HÖHERE GEWALT, STREIKS

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katast- rophen, usw. kann eine Annullation der Reise durch FOTO DREAMS aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen.

5.4 ANDERE GRÜNDE

FOTO DREAMS ist berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.

6. PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSWÄLLE WÄHREND DER REISE

FOTO DREAMS behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung stehen die Sicherheit der Teilnehmer und optimale Be- dingungen fürs Fotografieren an erster Stelle.

 Sollten während der Reise Leistungsänderungen vor- genommen werden müssen (z.B. aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), wird FOTO DREAMS bemüht sein eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Ist dies nicht möglich oder die Ersatzleistung entspricht nicht vertraglichen Vereinbarung und ist ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen betroffen, vergütet FOTO DREAMS Dir eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprüngliche vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern letztere objektiv minderwertig sind.

 Sollte die Abhilfe (Ersatzleistung) übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für FOTO DREAMS verursachen oder ist der Leistungsausfall usw. auf höhere Gewalt zurückzuführen, darf FOTO DREAMS die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulas- ten des Reisenden.

7. DU TRITTST DIE REISE AN, BEENDEST SIE ABER NICHT

Solltest Du aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Dir zurückbezahlt, sofern sie FOTO DREAMS nicht belastet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Deinen Lasten.

8. WENN DU ETWAS ZU BEANSTANDEN HAST

8.1 ABHILFE VERLANGEN UND BEANSTANDUNGEN

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinba- rung oder erleidest Du einen Schaden, bist Du berech- tigt und verpflichtet bei der FOTO DREAMS Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

8.2 ABHILFE

Die FOTO DREAMS Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhil- fe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, lässt Du dir die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Deine Beanstandungen festzuhalten; sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf FOTO DREAMS die Abhilfe verweigern. Allfällige Zu- satzkosten gehen zulasten des Reisenden. Auch im Falle von Höherer Gewalt darf FOTO DREAMS die Abhilfe ver- weigern und allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich den Transport-unternehmen anzuzeigen.

8.3 WIE DU DEINE FORDERUNGEN GEGENÜBER FOTO DREAMS GELTEND MACHEN KANNST

Sofern Du Mängel, Rückvergütungen oder Schaden- ersatzforderungen usw. gegenüber FOTO DREAMS geltend machen willst, musst Du deine Beanstandungen innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich FOTO DREAMS unterbreiten. Deiner Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

8.4 VERWIRKUNG IHRER RECHTE UND VERJÄHRUNG

Solltest Du einen Mangel, Schaden nicht während der Reise beanstanden und Abhilfe verlangen und/oder innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende gegen- über FOTO DREAMS schriftlich geltend machen, so verlierst und verwirkst Du sämtliche Rechte gegenüber FOTO DREAMS. Sämtliche Rechte verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben zwingende Gesetzesbestimmungen.

9. HAFTUNG VON FOTO DREAMS

9.1 ALLGEMEINES

FOTO DREAMS vergütet Dir den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen soweit es der FOTO DRE- AMS Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleis- tung zu erbringen, vorbehalten bleibt Ziffer 8.2 (zur Höhe der Forderungen siehe Ziffer 9.2.4).

9.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, HAFTUNGSAUSSCHÜSSE

9.2.1 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann FOTO DREAMS auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieserAbkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsaus-schlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).

9.2.2 Haftungsausschüsse
FOTO DREAMS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist

  1. auf Versäumnisse oder Handlungen Deinerseits voroder während der Reise
  2. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ver- säumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der ver- traglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
  3. auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches FOTO DREAMS, der Vermittler oder der Dienstleis- tungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte

in diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von FOTO DREAMS ausgeschlossen.

9.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Er- krankungen während der Reise, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet FOTO DREAMS sofern die Schäden durch FOTO DREAMS oder ihre Dienstleistungsträger ver- schuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Ab- kommen Ziffer 9.2.1.

9.2.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nicht- erfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertra- ges entstehen, ist die Haftung von FOTO DREAMS auf maximal den zweifachen Arrangementpreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten und Haftungsausschlüsse in in- ternationalen Abkommen (Ziffer 9.2.1).

9.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Dich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Du für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenstän- den, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikations-Ausrüstungen usw., selber verantwort- lich bist. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Du darfst diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten oder bei Transfers oder Ausflügen nur von einem Fahrer bewachten Fahrzeug, oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von ab- handengekommenen Check und Kreditkarten, Diebstahl von Bargeld usw. haften wir nicht.

9.2.6 Haftungsausschuss bei Safaris
In Wildschutzgebieten und Tierparks sind Unterkünfte meistens nicht eingezäunt und die Tiere können sich frei bewegen. Jeder Reisende ist sich des Risikos bewusst und besucht diese Gebiete auf eigene Gefahr. In der Regel erhalten Sie vor Ort in gewissen Safarigebieten bei der Ankunft ein Formular zur Unterschrift. Dieses Formular entbindet die Leitung des Safariunternehmens von jeder Haftung bei Unfällen mit Autos und Tieren. Du bestätigst mit deiner Unterschrift, dass Du, Deine Ver- wandten und Erben auf alle Schadenersatzforderungen verzichten. Es können auch gegenüber FOTO DREAMS keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer entspre- chenden Reiseversicherung.

9.2.7 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veran- staltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Aus- flüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Deiner eige- nen Verantwortung, ob Du an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf Dein eigenes Risiko teilnimst. FOTO DREAMS kann aus diesem Grund für Ausflüge und Ver- anstaltungen, die Du direkt am Ferienort buchst, keine Haftung übernehmen. Für von FOTO DREAMS veran- staltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

10. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

10.1

In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung fin- dest Du die Angaben über Pass- und Einreisevorschrif- Diese Angaben gelten in der Regel für Schweizer Bürger. Bürger anderer Staaten geben bitte die Natio nalität bei der Buchung bekannt, damit FOTO DREAMS oder die Buchungsstelle Dich über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

10.2

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, bist Du dafür selber Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Du musst die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

10.3

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften Überprüfe vor der Abreise, ob Du alle notwendigen Dokumente auf Dir trägst.Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften Überprüfe vor der Abreise, ob Du alle notwendigen Dokumente auf Dir trägst.

10.4

Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder Hausarztes

10.5

FOTO DREAMS macht Dich darauf aufmerksam, dass Du bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hast. Gleichfalls weist Dich FOTO DREAMS ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.

10.6 DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

FOTO DREAMS ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten sehr wichtig. Unsere Datenschutz- praxis steht im Einklang mit den geltenden daten- schutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbe- zogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kun- denbetreuung erforderlich sind. Du nimmst zur Kennt- nis, dass Deine Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch unsere Partner auch ins Ausland (insbesondere an die Destination Ihrer Reise) weiter geleitet werden. Des Weiteren kann FOTO DREAMS Dir Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Dich persönlich interessant sind. Du kannst uns jedoch jederzeit mitteilen, wenn Du die Zusendung von Informationen nicht oder nicht mehr wünschst.

11. VERSICHERUNGEN

11.1 ANNULLIERUNGSKOSTEN-VERSICHERUNG

Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in unseren Arrangements nicht eingeschlossen. Für Reisearrangements ist eine Annullierungskosten-Versicherung obligatorisch. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.

11.2 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen unsere Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. FOTO DREAMS empfiehlt Dir deshalb für einen er- gänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung-, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung. Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einem Safari- gebiet oder einer anderen abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und oder die Rückreisekosten in die Schweiz übernimmt, muss bei allen unseren Reisen abgeschlossen werden.

12. ANWENDBARES RECHT

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Dir und FOTO DREAMS ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.  Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das für Grenchen zuständige Amtsgericht.

ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG

FOTO CRÉATION
Eric von Schulthess
Kapellstrasse 26
CH – 2540 Grenchen

Telefon: +41 32 654 60 64
E-Mail: mail@fotodreams.ch

Grenchen, 1. Februar 2021